Wissenswertes: Vermietung und Verkauf von Immobilien
Ausländer können ihre Immobilien in der Türkei selbst nutzen oder auch an eine von ihnen gewünschte Person vermieten. Diejenigen, die ihre Immobilie vermieten und dadurch einen bestimmten jährlichen Betrag überschreiten, sind verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Ein bestimmter Betrag der Mieteinnahmen ist steuerfrei. Auf den steuerpflichtigen Betrag, können nach Wunsch laufende Kosten für die Immobilie (Reparaturen, Wasserkosten, Strom, u.a.), die sich steuersenkend auswirken, geltend gemacht werden.
25% der eingenommenen Miete für Geschäftshäuser können ohne Nachweis als Ausgaben abgeschrieben werden, der verbleibende Betrag wird versteuert. Die Einkommensteuer für den zu versteuernden Betrag beginnt bei 25%. Ausländer, die in der Türkei Eigentum besitzen, dürfen dieses zu jeder Zeit an jede beliebige Person verkaufen. Der Verkaufsgegenwert kann ins Ausland transferiert werden.

Quelle: www.alanyaguide.de
 
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